Blinden- und Sehbehinderten-Verband fordert bessere Versorgung bei Augenerkrankungen - Land soll Blindengeldkürzung zurücknehmen!

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2014

Für den Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember Anlass, auf die zum Teil prekäre Lage von Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch von Blinden und Sehbehinderten aufmerksam zu machen.

Erinnert wird daran, dass das Land auf Betreiben des Finanzministers mit Wirkung vom 1. Februar 2014 das Blinden- und Gehörlosengeld für mehr als 3.000 Betroffene um 30 € monatlich gekürzt hat. Für mehrere Hundert blinde Menschen in Pflegeheimen kam es besonders hart, die Leistung entfiel ganz oder sie erhalten nur noch ein Sehbehindertengeld in Höhe von 41 €.
Das Blindengeld, das auf Länderebene in unterschiedlicher Höhe gezahlt wird, dient dem Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen und Nachteile und soll erblindeten Menschen helfen, am Leben in der Gemeinschaft weiter teilzunehmen.
"Das wäre ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention", erläutert die Verbandsvorsitzende Christel Pildner. "Die Konvention will eine inklusive Gesellschaft erreichen, in der alle Menschen ungeachtet ihrer individuellen Verschiedenheit, wie einer Behinderung, uneingeschränkt und gleichberechtigt am Leben teilhaben können.
Wer die dafür unerlässlichen Nachteilsausgleiche verkürzt, verhindert genau das!" so Pildner.
Der Verband fordere daher die Rücknahme der ungerechtfertigten Kürzung zu Lasten blinder Menschen. Das Land solle sich vielmehr dafür einsetzen, bundeseinheitliche und bedarfsdeckende Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Es sei schwer nachvollziehbar, dass die Teilhabe blinder Menschen in Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Brandenburg viel weniger wert ist, als in Bayern, Hamburg, Berlin oder Hessen.

Mit Sorge sieht der Blinden- und Sehbehinderten-Verband die sich weiter verschlechternde augenärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt. Patienten werden von überlasteten Praxen, deren Zahl kontinuierlich sinkt, abgewiesen. Wartezeiten auf Termine von mehreren Monaten sind die Regel.
Dabei steigt der Versorgungsbedarf angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung deutlich an. Immer mehr alte Menschen leiden unter altersbedingter Makuladegeneration (AMD), die zu Sehbeeinträchtigung bis hin zur weitgehenden Erblindung führt. Die Behandlungszahlen zumindest der sogenannten feuchten AMD durch eine spezielle kostspielige Spritzentherapie sind zwar gestiegen, immer wieder gäbe es jedoch Probleme mit deren Finanzierung durch die Krankenkassen oder der Zulassung bzw. Ermächtigung der Ärzte, die diese Therapie anbieten.
Auch hierfür muss man ja erst einmal einen Arzt finden und einen zeitnahen Termin für die Spritzenbehandlung bekommen die mehrfach wiederholt werden muss.
Auch der "grüne Star" (Glaukom) führt nach wie vor häufig zur Erblindung, umso ärgerlicher ist es, dass die Krankenkassen die Kosten für die Prophylaxe nicht übernehmen.

"Immerhin haben sich auch Verbesserungen beim Beratungsangebot für Sehbehinderte und Augenpatienten ergeben", erläutert Christel Pildner. "Unter dem Logo "Blickpunkt Auge" bietet der Verband eine verbesserte Beratung zu Fragen der Rehabilitation Betroffener an."
Zu diesen Fragen gehörten u.a. die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, die psychische und soziale Bewältigung der Erkrankung, der Zugang zu Informationen, Kommunikation und Begegnung.
"Blickpunkt Auge" ist eine länderübergreifende Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes zur qualitativen Verbesserung der Beratungsangebote für Patienten mit Augenerkrankungen und sehbehinderte Menschen (vgl. www.blickpunkt-auge.de). Seit 2012 verfügt der Verband über ein "Beratungsmobil", mit dem die Berater Orte besuchen können, in deren Nähe es keine Beratungsstelle gibt.

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