BSVSA sieht auch gemilderte Kürzungen beim Blindengeld in Sachsen-Anhalt kritisch

Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e.V. (BSVSA) zeigt sich nur bedingt zufrieden mit der Abmilderung der Kürzungspläne der Landesregierung beim Blinden- und Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt. Die Sozialleistung sei trotz der Zugeständnisse weit vom Bedarf der Betroffenen entfernt. Die Fraktionsvorstände von Union und SPD haben sich am Dienstag, den 19.11.13 zu den geplanten Kürzungen verständigt. Statt der von Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) vorgeschlagenen sechs Millionen Euro werden voraussichtlich 2,3 Millionen gekürzt.

Das Blindengeld für Erwachsene soll von 350 auf 320 Euro abgesenkt werden.
Ursprünglich war eine Reduzierung um monatlich 84 Euro vorgesehen. Damit fällt die Kürzung für die rund 3000 Betroffenen in Sachsen-Anhalt zwar deutlich weniger gravierend aus, dennoch stellt sie aus Sicht des BSVSA eine spürbare Verschlechterung des so notwendigen Nachteilsausgleiches dar.

"Nachdem uns von einem Regierungsmitglied die völlige Rücknahme der Kürzungspläne versprochen wurde, ist dieses Ergebnis eine Enttäuschung. Ein Blindengeld von 320 Euro ist meilenweit vom tatsächlichen Bedarf der Betroffenen entfernt", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) Renate Reymann und warnt insbesondere vor dem Wegfall der Leistung für Heimbewohner: "Damit wird auch die gesellschaftliche Teilhabe dieser Menschen auf Null heruntergefahren."

Die Kürzung wird von den Betroffenen als neuerlicher Sozialabbau zu Lasten behinderter Menschen wahrgenommen. So sollen die bisherigen Leistungen für rund 700 Betroffene, die in stationären Pflegeeinrichtungen oder Internaten an Bildungseinrichtungen leben, vollständig gestrichen werden, um die anvisierte Kürzungssumme zu erreichen. Laut SPD soll die Streichung hier über die Pflegesätze der Einrichtungen ausgeglichen werden. "Wir halten das für eine Illusion, da das Personal in Pflegeeinrichtungen in der Regel nicht ausreicht, um besondere Bedürfnisse abzudecken, geschweige den blindheitsbedingten Bedarf an Begleitung, Führen, Vorlesen oder die Versorgung mit Hilfsmitteln für den Alltag oder für Kommunikation und Mobilität", so Christel Pildner, Vorsitzende des BSVSA, enttäuscht.
Betroffene können in diesem Fall nur noch die Blindenhilfe aus der Sozialhilfe in Anspruch nehmen, wenn ihre Rente nicht für die Heimkosten ausreicht und ihre Ersparnisse aufgezehrt sind.

Der BSVSA will sich auch weiter für einen bedarfsgerechten Nachteilsausgleich für blinde Menschen im Bundesland einsetzen, solange es kein Teilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen auf der Bundesebene gibt, das die notwendige Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen einheitlich absichert.

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