Bundesverband der Blinden und Sehbehinderten gegen Kürzung des Blindengeldes in Sachsen-Anhalt

Wie der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e.V. mitteilt, hat sich am vergangenen Wochenende der Verwaltungsrat des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) als bundesweiter Spitzenverband entschieden gegen die Pläne der Landesregierung von Sachsen-Anhalt gewandt, das Blinden- und Gehörlosengeld um ein Drittel zu kürzen.

In einer einstimmig verabschiedeten Resolution (Link Resolution) heißt es u.a.:
"Der DBSV sieht das Vertrauen der Menschen mit Behinderungen in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns in Gefahr, wenn sie um den Fortbestand notwendiger und zugesagter Nachteilsausgleiche bangen müssen. Blindengeld ist ebenso wenig ein "Geschenk" wie Kindergeld oder Pflegegeld nach dem SGB XI.

Es darf nicht je nach Kassenlage beliebig gekürzt werden." Es wird darauf verwiesen, dass das Blinden- und Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt bereits 2002 um mehr als 20 % gekürzt worden. Dadurch und infolge des Rückgangs der Zahl der Berechtigten um rund ein Drittel hat das Land bereits viele Millionen Euro zu Lasten des Nachteilsausgleichs eingespart.

Der DBSV fordert die verantwortlichen Politiker in Sachsen-Anhalt auf, auf die Kürzung des Blinden- und Gehörlosengeldes zu verzichten.

Der DBSV wird die blinden, sehbehinderten und gehörlosen Menschen in Sachsen-Anhalt solidarisch in ihrem Kampf gegen die drohende Verschlechterung ihrer Lebenssituation unterstützen.

Bildbeschreibung: 4 Personen halten Protesttafel vor sich in die Luft

Mitglieder demonstrieren gegen die Kürzung des Landesblindengeldes

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