Haushaltsentwurf der Landesregierung benachteiligt blinde und sehbehinderte Menschen in Heimen

Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt (BSVSA) weist erneut auf die sozialen Einschnitte und Benachteiligungen zu Lasten blinder Menschen hin, die am Mittwoch vom Landtag im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung für 2014 beschlossen werden sollen.

"Wir erkennen an, dass die Koalitionsfraktionen ihr Versprechen eingehalten haben, die von der Regierung eingebrachten Kürzungen des Blinden- und Gehörlosengeldes von ursprünglich sechs Millionen Euro deutlich abzumildern", erklärt die Verbandsvorsitzende des BSVSA, Christel Pildner. Nunmehr sollen Blinde und Sehbehinderte nur auf 2,3 Millionen Euro verzichten müssen. "Für den Einzelnen ist das immer noch eine bittere Pille und Verschlechterung", so Pildner weiter. Blinde sollen nur noch 320 statt wie bisher 350 Euro als Nachteilsausgleich vom Land erhalten, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose wie bisher 41 Euro im Monat.

Blinde und sehbehinderte Menschen, die in Heimen und vergleichbaren Einrichtungen leben, sollen dagegen künftig keinerlei Leistung mehr erhalten. Das trifft blinde und hochgradig sehbehinderte Pflegebedürftige in Altenpflegeheimen ebenso wie taubblinde oder nur blinde Kinder in den Landesbildungszentren in Halberstadt, Tangermünde und Halle, wenn sie dort internatsmäßig untergebracht sind. Auch erwachsene Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die eine berufliche Umschulung im Berufsförderungswerk absolvieren, erhalten keine Unterstützung mehr. Alle davon Betroffenen können künftig nur noch auf die Blindenhilfe nach dem SGB XII hoffen, eine Sozialhilfeleistung, die aber nur erhält, wer samt Angehörigen nur über ein äußerst geringes Einkommen verfügt und so gut wie keine Ersparnisse besitzt.

Nach dem Beschlussentwurf des Finanzausschusses sollen zumindest Gehörlose in Heimen nunmehr ihre Leistung in Höhe von 41 Euro behalten dürfen. Umso unverständlicher ist es, dass blinde und sehbehinderte Heimbewohner wider alle Logik darauf verzichten sollen, obwohl auch ihr Bedarf unbestritten ist. "Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband lehnt diese besondere Benachteiligung blinder und sehbehinderter Heimbewohner entschieden ab", bekräftigt Christel Pildner und unterstreicht, dass der Verband alles tun wird, um eine Rücknahme der Kürzungsbeschlüsse zu erreichen.

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