Befriedigung über Blindengelderhöhung

Blinden- und Sehbehindertenverband fordert bundesweit gleichwertige Lebensbedingungen

Magdeburg | In seiner Plenarsitzung am 18.12.2018 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt den von der Koalition aus CDU, SPD und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Blinden- und Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt ab 2019 erhöht wird. Außerdem wird die Finanzierung landesweiter Beratungsstellen angepasst. Die Opposition hatte sogar darüber hinaus gehende Erhöhungen verlangt.

Der Betrag des Blindengeldes steigt von 320 auf 360 Euro, die Leistung für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose von 41 auf 52 Euro.
2013 war im Zuge von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen der damaligen CDU/SPD-Regierung das Blindengeld in Sachsen-Anhalt um 30 Euro gekürzt worden, für blinde Senioren in Altenpflegeheimen fiel es vollständig weg.
Der Protest des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt (BSVSA) blieb damals weitgehend ungehört.

"Wir freuen uns, dass die Regierungskoalition jetzt diesen Sparkurs zu Lasten von besonders eingeschränkten und hilfebedürftigen Menschen mit Behinderungen korrigiert hat. In vielen Gesprächen mit allen Fraktionen haben wir das immer wieder angesprochen und eingefordert", äußert sich Christel Pildner, Vorsitzende des BSVSA zufrieden über die Entscheidung des Parlaments.
"Immer wieder haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass Sachsen-Anhalt neben Schleswig-Holstein den im Bundesvergleich geringsten Nachteilsausgleich für blinde Menschen gewährte. Die Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen waren damit deutlich ungünstiger als in den meisten Bundesländern!"

Die Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass mehrere Bundesländer, wie Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern ihre Leistungen für Blinde und zum Teil für Sehbehinderte in den letzten beiden Jahren erhöht haben.

Aus Sicht des Verbandes ist zudem positiv hervorzuheben, dass blinde Senioren, wie in den meisten anderen Ländern, wieder Anspruch auf 50 % des Blindengeldes haben sollen, wenn sie in einem Heim leben. Außerdem ist jetzt eine Dynamisierung vorgesehen, so dass das Blindengeld ab 2020 in dem Rahmen angepasst werden soll, in dem der Rentenwert Ost erhöht wird.

Die Verbandsvorsitzende bedankt sich nochmals bei allen Politiker/-innen, die sich für die überfällige Erhöhung eingesetzt haben, besonders bei den sozial- und behindertenpolitischen Sprechern/-innen der Fraktionen.

"Da die Landesblindengeldbeträge in den Ländern aber noch immer weit auseinanderliegen und damit auch die Teilhabechancen der Betroffenen, bleiben die Blinden- und Sehbehindertenverbände bei ihrer Forderung nach einem bedarfsdeckenden bundeseinheitlichen Blindengeld", fügt Pildner mit dem Blick auf die bestehenden Ungleichheiten zwischen den Ländern hinzu. Sachsen-Anhalt liegt trotz der Erhöhung noch immer deutlich unter dem Länderdurchschnitt.

Hintergrund:

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V. vertritt die Interessen der blinden und sehbehinderten Menschen sowie von Patienten mit Augenerkrankungen in Sachsen-Anhalt und setzt sich für umfassende Barrierefreiheit und soziale Teilhabe dieses Personenkreises ein.
Der Verband wurde am 3. November 1990 gegründet und zählt heute rund 1.000 Mitglieder.
Für die Beratung Betroffener und ihrer Angehörigen stehen heute Beratungsstellen in Magdeburg, Halle, Stendal und Dessau zur Verfügung, zusätzlich ein Beratungsmobil und neuerdings ein Teilhabeberater der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die ab 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) geschaffen wurde.

In Sachsen-Anhalt leben nach den Maßstäben der WHO mehr als 30.000 Menschen mit Sehbehinderungen, darunter fast 3.000 Blinde und rund 2.000 hochgradig Sehbehinderte. Gehörlos sind rund 1.300 Betroffene.

Die wichtigsten Ursachen von Blindheit und Sehbehinderung sind heute die altersbedingte Makuladegeneration (AMD), Diabetes und der "Grüne Star" (Glaukom).

Das Blinden- und Gehörlosengeld gleicht blinden und gehörlosen Menschen ihre durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen aus. Es ist nach seinem Zweck ein pauschaler Nachteilsausgleich, der unabhängig vom Einkommen geleistet wird. Es wurde seit den 50er Jahren in allen Bundesländern eingeführt, in Sachsen-Anhalt im Jahr 1992, und wird derzeit in sehr unterschiedlichen Höhen gewährt.

Sachsen-Anhalt liegt im Vergleich mit den anderen Bundesländern mit 320 Euro am unteren Ende der Leistungsskala.
Das Blindengeld wurde im Jahr 2013 im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes gekürzt.
Der derzeitige Betrag des Blindengeldes kann nicht als bedarfsdeckend angesehen werden.

Blinde Menschen haben aufgrund ihrer Behinderung erhebliche Mehraufwendungen, zum Beispiel für technische Hilfsmittel und insbesondere für Unterstützungsleistungen im Alltag, wie Assistenzleistungen im Haushalt, für Einkäufe, sonstige Erledigungen oder für Behördengänge, Arztbesuche etc. sowie zur Sicherung eines Minimums an Mobilität und Information.

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