Bescheide über Blindengeldkürzungen werden verschickt

Keine Leistung mehr für blinde Heimbewohner, Schüler und Umschüler

Nach Informationen des Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes Sachsen-Anhalt e.V. hat das Landesverwaltungsamt begonnen, Bescheide über die Kürzung des Blinden- und Gehörlosengeldes an die Betroffenen zu verschicken. Hierzu erreichen den Verband derzeit zahlreiche Anfragen blinder Menschen und ihrer Angehörigen.

Dazu erklärt der Blinden- und Sehbehinderten-Verband:
Ministerpräsident Haseloff (CDU) und Finanzminister Bullerjahn (SPD) hatten sich persönlich seit März 2013 für eine Leistungskürzung zu Lasten blinder und sehbehinderter Menschen stark gemacht. Ursprünglich sollten so sechs Millionen Euro im Jahr an den behinderten Menschen gespart werden. Haseloff hatte diese Kürzungspläne für "alternativlos" erklärt.

Nach Protesten des Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes und der Öffentlichkeit hatten sich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD schließlich verständigt, die drastischen Kürzungen abzumildern. Blinden sollten nicht monatlich 84 Euro abgezogen werden, wie die Regierung verlangt hatte, sondern nur noch 30 Euro.
Damit wurden immer noch 2,3 Millionen am Blindengeld gekürzt.

Ganz besonders sind davon rund 700 alte blinde Menschen betroffen, die in Heimen gepflegt werden. Sie erhalten künftig keinerlei Hilfe des Landes mehr. Dies trifft, wie aus den Schreiben des Landesverwaltungsamtes hervorgeht, auch blinde Schüler, die wochentags in einem Internat untergebracht sind.

Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband empfiehlt im Falle von Schülern und Heimbewohnern, beim örtlichen Sozialamt einen Antrag auf Blindenhilfe nach dem SGB XII zu stellen. Das ist eine Sozialhilfeleistung, die anstelle des Landesblindengeldes gewährt wird, wenn Einkommen und Vermögen der betreffenden Personen und ihrer Familien unter bestimmten, sehr engen Einkommens- und Vermögensgrenzen liegen.

"Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband hält seine Forderung an die Landespolitik aufrecht, die sozial unausgewogene Kürzungspolitik zu Lasten blinder und gehörloser Menschen rückgängig zu machen. Sie wird von den Betroffenen als willkürlich empfunden und widerspricht allen schönen Worten von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention", erklärt Christel Pildner, die Vorsitzende des Verbandes.
"Es ist blinden Menschen wohl kaum zu vermitteln, wenn eine Kürzung des Blindengeldes um zusammen 2,3 Millionen Euro ohne Alternative sein soll, während gleichzeitig das Land mit Steuermehreinnahmen von 36 Millionen Euro rechnet und aus dem Jahr 2013 gar ein Haushaltsüberschuss von 120 Millionen Euro gemeldet wird", so Pildner

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