Blinde und Sehbehinderte über Sparpläne bestürzt

Blinden- und Sehbehinderten-Verband kritisiert Kürzungspläne

Presseberichten zufolge beabsichtigt die Landesregierung, künftig einen strengen Sparkurs umzusetzen, Ausgaben zu überprüfen und zu reduzieren, um den Haushalt des Landes bis 2020 zu konsolidieren. Das ist sicher angesichts der bestehenden Rahmenbedingungen und des Auslaufens des Solidarpaktes in sechs Jahren nachvollziehbar. Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt ist jedoch bestürzt und befremdet, dass die Landesregierung erneut das Landesblindengeld ins Spiel bringt, das um 5 Millionen Euro, also rund ein Drittel, gekürzt werden soll.

Zahlreiche Betroffene fürchten um den für sie existenziellen Nachteilsausgleich, auf den sie angewiesen sind, wenn sie ein annähernd normales Leben führen und am Leben in der Gemeinschaft teilhaben wollen. Betroffen sind rund 7.000 blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen. Sachsen-Anhalt liegt beim Blinden- und Gehörlosengeld im Vergleich mit anderen Bundesländern im unteren Mittelfeld. Das Blinden- und Gehörlosengeld war bereits 2003 deutlich gekürzt worden und wurde seither nicht mehr angepasst.

"Es passt nicht zu den Bekenntnissen des Landes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, wenn bei notwendigen Einsparungen im Haushalt immer zuerst bei den Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen gespart werden soll", kritisiert die Landesvorsitzende des Verbandes Christel Pildner.

Die auf Länderebene gewährten Leistungen für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose gehen inzwischen weit auseinander, so dass die Lebensbedingungen für Betroffene alles andere als gleichwertig sind. Das Land sollte stärker als bisher auf eine bundeseinheitliche Regelung dieser Nachteilsausgleiche drängen, zum Beispiel in einem bundeseinheitlichen Teilhabe- und Leistungsgesetz unter Einbeziehung weiterer Menschen mit Behinderungen. "Der derzeitige föderale Flickenteppich ist jedenfalls nicht im Sinne der Inklusion und einer wirklichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen", so die Verbandsvorsitzende.

Der Verband fordert die Landesregierung dringend auf, in den Haushaltsberatungen die besondere Situation der blinden, sehbehinderten und gehörlosen Bürger Sachsen-Anhalts zu berücksichtigen und sie nicht auszugrenzen.

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