Blinden- und Gehörlosengeld darf nicht angetastet werden!
Blinden- und Sehbehinderten-Verband protestiert gegen Kürzungspläne
Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt (BSVSA) nimmt den jährlichen Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai zum Anlass, gegen die Kürzungspläne der Landesregierung beim Blinden- und Gehörlosengeld zu protestieren.
Neben den Einschnitten bei den Hochschulen und in der Kultur haben sich Ministerpräsident Haseloff und Finanzminister Bullerjahn auf eine Kürzung des Blinden- und Gehörlosengeldes um fünf Millionen Euro jährlich fixiert.
"Dieser drastische Eingriff in die Leistungen für besonders benachteiligte behinderte Menschen soll anscheinend den "eisernen Sparwillen" der Regierenden bekräftigen, zumal sich die zumeist älteren und hilfebedürftigen Betroffenen kaum Gehör verschaffen oder wirksam wehren können", kritisiert die Landesvorsitzende des BSVSA, Christel Pildner.
Die Wegnahme von 35 % des Nachteilsausgleiches verschlechtert die schwierige persönliche Lebenssituation der rund 7.000 Blinden, hochgradig Sehbehinderten und Gehörlosen im Land weiter und schränkt deren Zugang zu Hilfen und zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erheblich ein.
Der Verband hat sich mit persönlichen Schreiben an die Abgeordneten des Landtages gewandt und appelliert darin an deren soziale Verantwortung.
Er verweist darauf, dass besonders Neuerblindete und ältere Blinde im Alltag für praktisch alle Lebenssituationen auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Bereits heute liegt Sachsen-Anhalt beim Blindengeld weit unter dem Durchschnitt der Bundesländer."
Sachsen-Anhalt hatte bereits 2003 unter der damaligen schwarz-gelben Regierung das Blindengeld deutlich gekürzt, damals gegen den Widerstand auch der SPD.
Die SPD wird sich ohnehin fragen lassen müssen, wie ihr Bekenntnis zum "Wir", zu sozialer Gerechtigkeit und Solidarität auf ihrem Augsburger Parteitag im April mit dem Bullerjahnschen Spardiktat für Sachsen-Anhalt zusammen passt, das blinde Menschen besonders belastet, so Christel Pildner.
Bevor nach allen Bekenntnissen der Regierung zur Inklusion und zur UN-Behindertenrechtskonvention bei den ohnehin geringen Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen gekürzt wird, sollte ehrlich geprüft werden, wo sich Sachsen-Anhalt tatsächlich fragwürdige Ausgaben weit über dem Bundesdurchschnitt leistet, seien es umstrittene Großprojekte, Imagekampagnen, Jubelfeiern, Kirchenjubiläen oder die pro Kopf bundesweit höchsten Zahlungen an die Bischöfe.
Der Verband wird die Kürzungspläne nicht tatenlos hinnehmen und darüber auf www.bsvsa.org informieren. Dort können auch Unterschriftslisten gegen die Kürzungspläne bezogen werden.