Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: BSVSA warnt vor weniger Integration durch Sozialabbau

Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e.V. (BSVSA) nimmt den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember zum Anlass, auf die in Sachsen-Anhalt bevorstehende deutliche Verschlechterung der Lage blinder Menschen hinzuweisen. Das Blindengeld für Erwachsene soll von 350 auf 320 Euro abgesenkt werden. Damit fällt die Kürzung für die rund 3000 Betroffenen in Sachsen-Anhalt zwar deutlich weniger gravierend aus als ursprünglich geplant, dennoch werden die Betroffenen den blindheitsbedingten Mehraufwand in noch geringerem Maße decken können als zuvor.

Besonders hart trifft es die rund 700 blinden Menschen, die in Pflegeheimen und anderen stationären Einrichtungen leben. Sie müssen künftig auf den Nachteilsausgleich verzichten. "Bisher hatten diese Betroffenen Anspruch auf das halbe Blindengeld und konnten so wichtige Hilfsmittel und personelle Unterstützung bezahlen. Dies entfällt nun wohl ganz", erklärt Christel Pildner, Vorsitzende des BSVSA. "Wir lehnen daher die Streichungen in diesem Bereich entschieden ab."

Noch kritischer ist aus Sicht des Verbandes die Streichung der Unterstützung für blinde Schüler an Internatsschulen und für Umschüler in Rehabilitationseinrichtungen. Die Zahl der Betroffenen ist zwar gering der Bedarf des Einzelnen ist jedoch besonders hoch, sei es für das Vorlesen von Texten, einen höheren Begleitungsbedarf, die Beschaffung von Literatur in zugänglicher Form und elektronische Hilfsmittel.

"Diese Streichung muss unbedingt zurückgenommen werden", meint Christel Pildner. Der BSVSA hatte hier bereits konkrete Vorschläge für eine Umformulierung des Gesetzestextes an die Politik weitergegeben, um diese Gruppe zu schützen. "Integration ist bei diesen jungen Menschen besonders wichtig", fügt Pildner hinzu.

Insgesamt unterstützt der BSVSA ausdrücklich alle Bemühungen, zeitnah ein bundeseinheitliches Teilhabe- und Leistungsgesetz einzuführen, das auch einen einheitlichen auskömmlichen Nachteilsausgleich für blinde und sehbehinderte Menschen sicherstellen muss. "Es ist eine deutliche soziale Schieflage und widerspricht der Grundgesetzforderung nach gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Teilen der Bundesrepublik, wenn blinde Menschen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Thüringen massiv schlechter gestellt sind als in Bayern, Hessen oder Berlin", erklärt Pildner.

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