Landesblindengeld steigt um 4,2 %

Blinden- und Sehbehindertenverband begrüßt Dynamisierung des Nachteilsausgleiches

Magdeburg | Ab 01.07.2020 erhöht sich das Landesblindengeld für rund 2.700 Betroffene in Sachsen-Anhalt. Das hat das Landesverwaltungsamt dem Blinden- und Sehbehindertenverband bestätigt. Die Empfänger/-innen erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Das Blindengeld erhöht sich dabei um 4,2 %, das entspricht der diesjährigen Steigerung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI.
Damit beträgt das Blindengeld ab Juli ca. 375 Euro monatlich, soweit keine individuelle Kürzung wegen Pflegebedürftigkeit oder Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erfolgt.

Die Erhöhung beruht auf einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018. Die Fraktionen der Kenia-Koalition waren damals den dringlichen Hinweisen und Empfehlungen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt gefolgt und hatten das Blinden- und Gehörlosengeldgesetz entsprechend geändert.
Damit wurde eine den Betroffenen kaum zu vermittelnde, sozialpolitisch fragwürdige Kürzung des Blindengeldes aus dem Jahr 2013 rückgängig gemacht, die die damalige schwarz-rote Landesregierung aus Gründen der Haushaltssanierung für alternativlos erklärt und trotz vieler Proteste und Widerstände im Landtag durchgesetzt hatte.

Mit der Rücknahme dieser Kürzung ab 2019 wurde nunmehr auch eine Dynamisierung des Blindengeldes eingeführt, die künftig analog des Rentenwertes der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden soll.

Die Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Christel Pildner, begrüßte die nunmehrige erste Anpassung des Blindengeldes ausdrücklich.
"Sie zeigt, dass Sachsen-Anhalt sich der Aufgabe bewusst und bereit ist, Menschen mit besonderem umfassenden Hilfebedarf zu unterstützen, ihre Teilhabe zu fördern und die Leistungen jeweils anzupassen", so Pildner.
Die Vorsitzende gibt aber auch zu bedenken, dass der Nachteilsausgleich für blinde Menschen immer noch deutlich unter dem Durchschnitt aller Bundesländer liegt. Die aus der Dynamisierung erfolgte Erhöhung sei jedoch ein Schritt in die richtige Richtung.

Für hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen fällt die Erhöhung deutlich geringer aus und ist für die Betroffenen kaum spürbar. Hier betrug die Leistung ab 2019 monatlich 52 Euro (zuvor 41 Euro).

Der Blinden- und Sehbehindertenverband hält diesen Betrag für deutlich zu gering und empfiehlt "der Landespolitik daher dringend, über eine zeitnahe dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Anpassung nachzudenken", fordert Christel Pildner. 

Hintergrund

Das Blindengeld ist ein Nachteilsausgleich und soll den blindheitsbedingten Mehraufwand decken und den Betroffenen so die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Es wird i.d.R. für die Bezahlung von vielfältigen Hilfen eingesetzt, darunter Assistenz im Alltag, Begleitung, Unterstützung beim Einkaufen, im Haushalt, bei Bankangelegenheiten, zur Sicherung eines Mindestmaßes an Mobilität, zur Nutzung von Informationsangeboten, die sonst nicht zugänglich wären sowie für notwendige Hilfsmittel und –geräte.
Landesblindengeld wird seit den 50er Jahren in allen Bundesländern gezahlt, die jeweilige Leistung ist jedoch sehr unterschiedlich, bedingt durch die historische Entwicklung und die föderale Struktur der Bundesrepublik. Die monatliche Unterstützung reicht von 300 Euro in Schleswig-Holstein, über 610 Euro in Bayern bis 739,91 Euro[1] in Nordrhein-Westfalen (jeweils Stand 2019).
Blinde Bewohner/-innen von Altenpflegeeinrichtungen erhalten eine auf die Hälfte gekürzte Leistung, auch für Kinder und Jugendliche ist das Blindengeld geringer.
Bei Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege wird ein Teil des Pflegegeldes auf das Blindengeld angerechnet und dieses entsprechend gekürzt.

Einige Länder gewähren den Nachteilsausgleich auch an hochgradig Sehbehinderte, z.B. 52 Euro in Sachsen und Sachsen-Anhalt und 183 Euro in Bayern.
Gehörlosengeld wird derzeit in sechs Bundesländern gezahlt, die Spanne reicht von 52 Euro in Sachsen-Anhalt bis 147,98 Euro in Berlin.
Seit wenigen Jahren gibt es auch eine spezielle Leistung für taubblinde Menschen, bei denen sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen so stark eingeschränkt ist, dass sich ein besonders hoher Hilfebedarf ergibt.
Es beträgt z.B. in Bayern 1.258 Euro, in Sachsen 650 Euro

Natürlich werden alle Leistungen entsprechend angepasst.
Hier einige ausgewählte Zahlbeträge ab Juli 2020 in Sachsen-Anhalt:
volles Blindengeld für Erwachsene                                        375,12 Euro
volles Blindengeld für Minderjährige                                    260,50 Euro.
"kleines" Blindengeld für hochgradig Sehbehinderte        54,18 Euro

 

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