Landesvorstand fordert Anpassung des Blindengeldes

Gleichwertige Lebensbedingungen auch für blinde und sehbehinderte Menschen schaffen!“

Der Landesvorstand des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (BSVSA) bekräftigte anlässlich seiner Sitzung im März seine Forderung an die regierende Kenia-Koalition, das Blinden- und Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt anzupassen und die deutliche Benachteiligung der Betroffenen seit der Kürzung ab dem Jahr 2014 zu beseitigen.

"Es ist unstrittig, dass blinde Menschen in ganz Deutschland vergleichbare zusätzliche Aufwendungen haben, um die behinderungsbedingten Nachteile ausgleichen und weitgehend normal am Leben teilhaben zu können", erklärt dazu die Verbandsvorsitzende Christel Pildner.

Nach der nach Aussage von Ministerpräsident Haseloff damals "alternativlosen" Kürzung ab 2014 liegt Sachsen-Anhalt derzeit mit Schleswig-Holstein abgeschlagen am unteren Ende der Skala im Bundesvergleich. Blinde Menschen erhalten z.B. in Bayern monatlich 590 €, in Berlin 555 € und in Mecklenburg-Vorpommern 430 €. Die rund 2.600 Betroffenen in Sachsen-Anhalt dagegen nur 320 €.

Der Landesvorstand des Verbandes schlägt der Landesregierung und den regierenden Fraktionen deshalb vor, das Blindengeld im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2019 zumindest auf das Niveau des Blindengeldes in Freistaat Sachsen in Höhe von 350 € zu erhöhen. Auch müsse die Leistung für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose von seit über 20 Jahren unveränderten 41 € dringend angepasst werden. Es steht außer Frage, dass sich die Kosten für notwendige Assistenzleistungen, Mobilität, Informationshilfen und sonstige Hilfsmittel seither rapide erhöht haben, so Pildner dazu.

Die Vorsitzende spricht sich ferner dafür aus, die gravierende Ungerechtigkeit rückgängig zu machen, ausgerechnet blinde Menschen die in stationären Einrichtungen (Altenpflegeheimen) leben, seit 2014 von der Leistung auszuschließen, obwohl in keinem Heim zusätzliches Personal für die Betreuung dieser Bewohner zur Verfügung steht.

Der Landesvorstand hat gegenüber Vertretern der Regierungsfraktionen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Haushalte im Bund und auch in Sachsen-Anhalt gegenüber 2013 deutlich gebessert hat. Trotz anstehender Aufgaben auf den Gebieten der Kinderbetreuung, der Einstellung von Lehrern oder Polizisten oder der Integration von Flüchtlingen sind im Haushalt Spielräume für eine moderate Blindengeldanpassung im genannten Rahmen vorhanden.

Mehrere Bundesländer wie Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen und Thüringen haben in den beiden letzten Jahren das dortige Blindengeld bereits deutlich angehoben. Bayern hat die Leistung für Taubblinde verdoppelt und eine Leistung für hochgradig Sehbehinderte in Höhe von 176 € neu eingeführt.

"Der Vorstand des BSVSA ist gegenüber der Landesregierung und allen Fraktionen gesprächsbereit und fordert sie auf, sich real für vergleichbare Lebensbedingungen für blinde, sehbehinderte und gehörlose Mitbürger/-innen in Sachsen-Anhalt einzusetzen", lautet Christel Pildners Fazit.

Hintergrund

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V. vertritt die Interessen der blinden und sehbehinderten Menschen sowie von Patienten mit Augenerkrankungen in Sachsen-Anhalt und setzt sich für umfassende Barrierefreiheit und soziale Teilhabe dieses Personenkreises ein.
Der Verband wurde am 3. November 1990 gegründet und zählt heute rund 1.000 Mitglieder.
Für die Beratung Betroffener und ihrer Angehörigen stehen heute Beratungsstellen in Magdeburg, Halle, Stendal und Dessau zur Verfügung, zusätzlich ein Beratungsmobil.

In Sachsen-Anhalt leben nach den Maßstäben der WHO mehr als 30.000 Menschen mit Sehbehinderungen, darunter fast 3.000 Blinde und rund 2.000 hochgradig Sehbehinderte. Gehörlos sind rund 1.300 Betroffene.

Die wichtigsten Ursachen von Blindheit und Sehbehinderung sind heute die altersbedingte Makuladegeneration (AMD), Diabetes und der "Grüne Star" (Glaukom).

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