Sachsen-Anhalt zeigt behinderten Menschen kalte Schulter

Noch drastischere Einschnitte beim Blinden- und Gehörlosengeld
Sehbehinderte, blinde Heimbewohner, Schüler und Rehabilitanden neue Opfer

Dem Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt liegen jetzt genauere Informationen über die Sparpläne der Landesregierung vor. Diese fallen noch weit drastischer aus als befürchtet und bisher bekannt!

Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) hatte vehement gefordert, mindestens 5 Millionen Euro von insgesamt rund 13,6 Millionen Euro zu streichen, die Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose bisher zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile erhielten.
Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) hat jetzt "geliefert" und einen Entwurf zur Änderung des Blinden- und Gehörlosengeldgesetzes (BliGG LSA) vorgelegt.

"Das Ergebnis ist verheerend!", so Christel Pildner, Landesvorsitzende des Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes, "nicht nur das Blindengeld soll drastisch gekürzt werden, jetzt sollen auch die Leistungen für hochgradig Sehbehinderte wegfallen. Voraussichtlich trifft es auch viele Gehörlose."

Der Entwurf des Sozialministeriums sieht u.a. Folgendes vor:
Nach dem "Brandenburger Modell", dem bisher schlechtesten Gesetz dieser Art im Ländervergleich, soll das Blindengeld von 350 Euro im Monat auf 266 Euro gekürzt werden.
Davon sind 3.400 blinde Menschen betroffen, von denen rund 1.000 ohnehin Kürzungen wegen ihrer Pflegebedürftigkeit hinnehmen müssen.

Für 677 blinde Menschen, die in Heimen gepflegt werden, soll die Leistung ganz gestrichen werden. Sie erhielten bisher 50 % des Blindengeldes, also 175 Euro.

Ebenso schlimm soll es rund 1.900 hochgradig sehbehinderte Menschen treffen. Sie erhielten bisher 41 Euro monatlich, eine aus Sicht des Verbandes ohnehin zu geringe Leistung. In Sachsen erhalten Betroffene 52 Euro, in Mecklenburg sogar 107,50 Euro.
Diese Leistung soll in Sachsen-Anhalt ganz gestrichen werden.

Im Visier des Landes sind auch blinde Schüler und Umschüler, wenn sie Bildungseinrichtungen besuchen und dort unter der Woche im Internat untergebracht sind. Sie hatten bisher Anspruch auf das halbe Blindengeld, sollen jetzt aber leer ausgehen.

Auch für viele gehörlose Menschen, sie erhielten ebenfalls 41 Euro, könnte das Gehörlosengeld wegfallen. Sie müssen künftig einen Grad der Behinderung von 100 im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.

Das alles soll also die von Bullerjahn geforderten 5 Millionen Euro bringen.
Sachsen-Anhalt würde, wenn der Landtag diesen Vorschlägen folgt, auch auf diesem Gebiet die sprichwörtliche "Rote Laterne" übernehmen und bundesweit die geringsten Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen.

"Es liegt jetzt bei den Fraktionen des Landtages diese soziale Keule noch abzuwenden oder abzumildern", so Christel Pildner.
"Die Betroffenen würden eine solche Streichorgie kaum nachvollziehen können und als willkürlich empfinden. Ihr Vertrauen in staatliches Handeln wird nachhaltig erschüttert werden. Dem Image des Landes Sachsen-Anhalts wird kein Gefallen getan," so die Vorsitzende.

Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg BLZ 81020500 Konto 7419201 oder direkt im Onlineformular über diesen Link.
Unterschriftenlisten gegen die Blindengeldkürzung können direkt auf www.blindengeld-sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden.

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