Sparpolitik zu Lasten blinder Menschen beenden!

Die Vorsitzende des Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes Sachsen-Anhalt e. V., Christel Pildner, hat sich aus Anlass der bevorstehenden Haushaltsberatungen mit einem Schreiben an die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt sowie den Ministerpräsidenten und die Sozialministerin gewandt, in dem auf die Lage von blinden und hochgradig sehbehinderten sowie gehörlosen Menschen hingewiesen wird.
Im Namen der Mitglieder des Verbandes fordert sie, die seit 2014 bestehende Kürzung des Landesblindengeldes zurückzunehmen. Dieser Nachteilsausgleich soll erblindeten Menschen ermöglichen, am Leben der Gemeinschaft weiter teilzunehmen und die notwendige Hilfe und Unterstützung im Alltag abzusichern.

Der Landtag der 6. Wahlperiode hatte 2013 beschlossen, das Blindengeld in Sachsen-Anhalt um 30 € im Monat zu kürzen sowie es für blinde Menschen in Altenpflegeheimen und Bildungseinrichtungen komplett abzuschaffen.
Ministerpräsident Haseloff hatte damals erklärt, diese Kürzung sei „alternativlos“.
Nur durch den beharrlichen Einsatz vieler Betroffener, der Öffentlichkeit und einiger Fraktionen des Landtages gelang es damals, die noch weitergehenden Kürzungspläne der Regierung zu verhindern.

Aus heutiger Sicht, meint Pildner, muss man die „Alternativlosigkeit“ der damaligen Kürzung angesichts der Ausgabenpolitik der Regierung, des wachsenden Steueraufkommens und zurückgehender Zinslasten hinterfragen, zumal die tatsächliche Einsparung für den Gesamthaushalt kaum ins Gewicht fiel.

Der damalige Sozialminister Bischoff hatte die Betroffenen damit „getröstet“, das vom Bund geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) werde ein bundeseinheitliches Leistungsrecht auch für blinde, sehbehinderte und gehörlose Menschen schaffen und für einen auskömmlichen Nachteilsausgleich sorgen.

„Wie von uns von Anfang an befürchtet, wird dies nicht eintreten. Es wird kein Bundesteilhabegeld für Menschen mit Behinderungen geben, ebenso wenig einen bundeseinheitlichen Nachteilsausgleich für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose“, erläutert Pildner.
Heute ist die Lage blinder Menschen in den Bundesländern äußerst ungleich. Die Spanne des Blindengeldes reicht von 300 bis weit über 600 €, Sachsen-Anhalt liegt hier am unteren Ende.

Vordringlich ist es aus Sicht des Verbandes, den nicht nachvollziehbaren Leistungsausschluss für blinde Menschen in Altenpflegeheimen rückgängig zu machen. Es liegt auf der Hand, dass blinde alte Menschen auch in Pflegeheimen einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben, den das knapp bemessene Personal nicht einfach nebenher abdecken kann.
Ebenso wichtig sei es, die Höhe der Leistung für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose anzupassen, die seit über 20 Jahren bei ca. 41 € liegt und bei Weitem nicht den monatlichen behinderungsbedingten Mehraufwand zu decken vermag. Sie sollte auf eine realistischere Höhe angehoben werden.

Zum Vergleich: Seit 2013 haben die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein das Blindengeld (wieder) angehoben. Das Land Brandenburg und der Freistaat Thüringen haben angekündigt, ihre ebenfalls zu geringen Leistungen schrittweise anzuheben.
Der Freistaat Bayern hat darüber hinaus das Blindengeld für taubblinde Menschen verdoppelt und will ab 2018 auch eine Leistung für Hochgradig Sehbehinderte einführen.

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