„Zukünftig haben wir Recht für Sie“
In der großen Gemeinschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), der seine Leistungen im rechtlichen Bereich ausbaut und gemeinsam mit dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) am 1. Juni 2009 die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" startet, bringt sich der BSVSA für seine Mitglieder ein.
Die Idee einer kostenfreien Rechtsberatung auch für Mitglieder der DBSV-Landesorganisationen ist noch keine zwei Jahre alt – Doch schon am 1. Juni 2009 startet die gemeinsame Rechtsberatungsgesellschaft, die den Namen "Rechte behinderter Menschen" gGmbH (RbM) trägt. Grundlage waren die positiven Erfahrungen des DVBS mit dieser bereits langjährig erfolgreich angebotenen Dienstleistung für seine Mitglieder.
Wie profitieren auch die Mitglieder des BSV Sachsen-Anhalt von diesem kostenfreien Angebot? Die Rechtsberatung und -vertretung wird ausschließlich durch blinde bzw. sehbehinderte Juristen durchgeführt, die nicht nur juristisch gut ausgebildet, sondern auch in behinderungsspezifischen Belangen kompetent sind. Damit ist ein ebenso fachkundiger wie einfühlsamer Umgang mit den jeweiligen Fragestellungen gewährleistet. Es muss also nicht mühevoll erklärt werden, was eine Braillezeile (Computerhilfsmittel, das es gestattet, Bildschirmtexte in Blindenschrift umzusetzen und für den blinden Nutzer fühlbar zu machen) ist oder was man unter LPF-Training versteht. Außerdem ist mittelfristig geplant, alle relevanten Dokumente im Zusammenhang mit einer Rechtsvertretung barrierefrei zur Verfügung zu stellen, so dass die Klienten ihre Post von der RbM in Punktschrift, Großdruck, elektronisch oder als Hörversion erhalten.
Der BSVSA erwartet für seine Mitglieder eine kompetente Beratung und Vertretung in Sozialrechtsfragen. Darüber hinaus ergeben sich die strategischen Vorteile, die sich DBSV und DVBS von der gemeinsamen Rechtsberatungsgesellschaft versprechen. Angestrebt wird eine enge Kooperation mit den Landesverbänden, die zu einer effizienteren Inanspruchnahme von Rechten führen soll. Die gebündelte Bearbeitung von behinderungsspezifischen Rechtsfragen liefert wichtige Informationen über "Systemmängel" im Sozialrecht und wird damit zu einer noch gezielteren Lobbyarbeit der Selbsthilfeorganisationen beitragen. Die konsequente Rechtsvertretung der Betroffenen sollte auch zu einer verbesserten Rechtsanwendung durch die Leistungserbringer, etwa Krankenkassen, Sozialhilfe- oder Rententräger führen, um so langfristig Rechtsansprüche zu sichern.
Dass ein solches Vorgehen von Erfolg gekrönt sein kann, zeigt beispielsweise die positive Entwicklung der Rechtsprechung in Sachen DAISY-Player (weiterentwickeltes Format für strukturierte Texte auf CD (z.B. Hörbücher), die es gestatten, in diesem Text wie in einem Heft oder Buch zu "blättern" oder gewünschte Kapitel und Seiten "aufzuschlagen).
Für alle behinderungsspezifischen Rechtsfragen steht die Gesellschaft Ihnen mit deren Büros in Marburg (ab 1. Juni) und Berlin (voraussichtlich ab September) zur Verfügung, den Kontakt stellt Ihnen die Geschäftsstelle des BSVSA in Magdeburg gern her.
Dr. Michael Richter, Geschäftsführer "Rechte behinderter Menschen" und H.-J. Krahl, Vorsitzender des Landesvorstandes des BSVSA