Aufgaben und Ziele
- Der unmittelbare und ausschließliche Zweck des Verbandes besteht in der Erfüllung gemeinnütziger und sozialer Aufgaben im Sinne des 3. Abschnittes der Abgabenordnung. Der Verband vertritt als Selbsthilfeorganisation die Interessen blinder, sehbehinderter und von Blindheit bedrohter sowie chronisch augenerkrankter Menschen; außerdem ist er für diesen Personenkreis in den Bereichen Patientenvertretung und -beratung tätig.
- Der Verband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder haben bei etwaigem Ausscheiden oder bei einer Auflösung oder Aufhebung des Verbandes keinerlei Ansprüche an das Verbandsvermögen.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Landesvorstandes und der Leitungen der Untergliederungen, sowie anderen besonders beauftragten Personen sind die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwendungen zu ersetzen. Mit Zustimmung des Verwaltungsrates kann die Erstattung dieser notwendigen Auslagen als eine pauschale Aufwandsentschädigung oder Vergütung gewährt werden. Der Verwaltungsrat kann den Landesvorstand ermächtigen, für die Leitungen der Untergliederungen, sowie die besonders beauftragten Personen eine entsprechende Regelung zu treffen.
- Der Verband enthält sich jeder parteipolitischen, konfessionellen und weltanschaulichen Betätigung. Er ist eine Selbsthilfeorganisation blinder, sehbehinderter und von Blindheit bedrohter sowie chronisch augenerkrankter Menschen im Land Sachsen-Anhalt und ein Verband der Freien Wohlfahrtspflege im Sinne von § 5 Absatz 2 SGB XII.
- Der Verband hat die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung blinder, sehbehinderter und von Blindheit bedrohter sowie chronisch augenerkrankter Menschen sowie die Förderung ihrer Selbstbestimmung und Ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zum Ziel. Diese Aufgaben erfüllt er insbesondere durch:
- die Vertretung der Interessen und Belange blinder, sehbehinderter und von Blindheit bedrohter sowie chronisch augenerkrankter Menschen gegenüber Behörden, Einrichtungen und in der Öffentlichkeit mit dem Ziel, bestehende objektive und subjektive Barrieren abzubauen;
- Einflussnahme auf die Gesetzgebung und die Gesetzesanwendung im Land Sachsen-Anhalt;
- Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über Bedürfnisse und Probleme blinder, sehbehinderter und von Blindheit bedrohter sowie chronisch augenerkrankter Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit unter Nutzung aller geeigneten Medien. Dabei wird die Tätigkeit des Verbandes mit einbezogen. Zur Information der Mitglieder werden Zeitschriften und andere Materialien in für blinde und sehbehinderte Menschen geeigneter Form in Blindenschrift und auf Tonträger herausgegeben;
- die Beratung blinder, sehbehinderter und von Blindheit bedrohter sowie chronisch augenerkrankter Menschen, deren Angehörige und anderer interessierter Personen und Einrichtungen. Dabei stehen u. a. soziale und rechtliche Fragen sowie die Vermittlung von Auskünften und Informationen über das Blinden- und Sehbehindertenwesen, dessen Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung im Mittelpunkt;
- Zusammenarbeit mit allen Behörden und Einrichtungen, die für blinde und sehbehinderte sowie chronisch augenerkrankte Menschen tätig sind sowie mit Selbsthilfeorganisationen und Interessengruppen anderweitig Behinderter und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege;
- Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für blinde und sehbehinderte sowie chronisch augenerkrankte Menschen in Zusammenarbeit mit den dafür verantwortlichen und beauftragten Stellen;
- Vermittlung von rehabilitativen Maßnahmen, wie Kurse für Orientierungs- und Mobilitätstraining und zum Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten oder der Blindenschrift sowie Beratung und Information über das Angebot und den Gebrauch von spezifischen Hilfsmitteln, zur Erhöhung der Selbständigkeit;
- Unterstützung und Beratung besonders der alleinstehenden, älteren und mehrfachbehinderten Mitglieder;
- Einbeziehung der besonderen Interessen und Belange von jugendlichen und weiblichen Mitgliedern sowie von neuerblindeten, sehbehinderten und von Blindheit bedrohten sowie chronisch augenerkrankten Menschen in das Wirken des Verbandes;
- Förderung sowohl der spezifischen als auch der integrativen Erziehung und Bildung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher sowie der Elternberatung in enger Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen;
- Förderung sportlicher Betätigungen für blinde und sehbehinderte sowie chronisch augenerkrankte Menschen sowie der Teilnahme am kulturellen Leben im Territorium;
- Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Mobilität von blinden und sehbehinderten Menschen im öffentlichen Raum;
- Förderung von Wohlfahrtseinrichtungen aller Art für blinde, sehbehinderte und von Blindheit bedrohte sowie chronisch augenerkrankte Menschen u. a. durch:
- die Errichtung und Unterhaltung von Beratungsstellen für Betroffene und für alle am Blinden- und Sehbehindertenwesen interessierte Personen und Stellen ohne Rücksicht auf die Mitgliedschaft im Verband,
- die Förderung, Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen, die der Rehabilitation, Pflege, Betreuung oder der Erholung blinder und sehbehinderter sowie chronisch augenerkrankter Menschen dienen,
- die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen mit Mehrfachschädigungen,
- die Schaffung und den Betrieb von Werkstätten zur Beschäftigung und Betreuung blinder und sehbehinderter Handwerker,
- die Bereitstellung von Wohnungen für diesen Personenkreis,
- die Beteiligung an gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung.
- Errichtung von und Beteiligung an rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Stiftungen.