Informationen für Zuweiser

Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Staatsanwaltschaften, Strafgerichten und Finanzämtern zugewiesen werden, tragen dazu bei, dass blinde und sehbehinderte Menschen individuelle Hilfen für ein möglichst selbstbestimmtes Leben erhalten.

In unseren vier regionalen Beratungsstellen in Halle, Magdeburg, Stendal und Dessau-Roßlau bieten wir wohnortnah Hilfen und Unterstützung an.

Wir sind wegen Förderung und Fürsorge von Körperbeschädigten und Blinden nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid beziehungsweise nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Magdeburg vom 20.04.2009 als gemeinnütziger Verein anerkannt.

Der BSVSA führt ein separates Geldauflagenkonto. Wir sind im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt als Empfänger von Geldauflagen in Strafverfahren beim Oberlandesgericht Naumburg eingetragen.

Der BSVSA informiert die zuweisende Behörde selbstverständlich termingerecht über den Eingang beziehungsweise Nichteingang zugewiesener Geldauflagen.

Ihre Zuweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wir danken Ihnen herzlich dafür!

Sie haben Fragen?

Ihre Ansprechpartnerin:
Michaela Hucke
Telefon: 03 91 / 2 89 62 39
E-Mail: zuweiser@geldauflagen-sachsen-anhalt.de

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